AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der H. Chr. Storjohann GmbH

Übersicht

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1. Geltungsbereich
2. Angebot und Vertragsschluss
3. Preise
4. Lieferung
5. Zahlung
6. Vertragsverletzungen der H. Chr. Storjohann GmbH und Haftung
7. Eigentumsvorbehalt
8. Schlussbestimmungen

 

 

1. Geltungsbereich

1.1
Für sämtliche Geschäfte der H. Chr. Storjohann GmbH (nachfolgend „ Storjohann“ genannt) gelten ausschließlich unsere nachstehenden Verkaufsbedingungen, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart worden ist. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an und widersprechen ihnen hiermit ausdrücklich. Die vorbehaltslose Ausführung von Lieferungen an den Kunden bedeutet keine Anerkennung entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichenden Geschäftsbedingungen. rollgroup ist ein geschütztes Warenzeichen (Wort-/Bildmarke) der rollgroup GmbH.

1.2
Mit erstmaliger Ausführung eines Geschäfts zu den vorliegenden allgemeinen Verkaufsbedingungen, erkennt der Kunde ihre ausschließliche Wirkung auch für alle weiteren Geschäfte zwischen dem Kunden und Storjohann an.

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2. Angebot und Vertragsschluss

2.1
Der Vertrag zwischen Storjohann und dem Kunden kommt erst durch eine schriftliche, als Auftragsbestätigung bezeichnete Annahmeerklärung durch Storjohann auf ein entsprechendes Angebot des Kunden zustande.

2.2
Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, sind Angebote der Storjohann unverbindlich. Angaben in Katalogen, Prospekten, Abbildungen und ähnlichen Unterlagen, sowie auf der Homepage der Storjohann über Gewichte, Maße, Leistungsvermögen, Preise und dergleichen sind nur dann verbindlich, sofern sie in den Unterlagen bzw. auf der Homepage als verbindlich bezeichnet sind oder die Verbindlichkeit ausdrücklich vereinbart wird.

2.3
Muster stellt Storjohann nur gegen gesonderte Berechnung nach der jeweils gültigen Preisliste von Storjohann zur Verfügung.

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3. Preise

3.1
Soweit nichts anderes vereinbart, gilt die jeweils zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung aktuelle Preisliste von Storjohann. Im Übrigen gelten die in der Auftragsbestätigung von Storjohann genannten Preise.

3.2
Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen enthalten. Sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

3.3
Die Preise gelten ab Werk, ausschließlich Verpackung und Versandkosten.

3.4
Besondere, über die vertragliche Leistung hinausgehende Arbeiten sind nicht in den Kaufpreisen enthalten und werden gesondert in Rechnung gestellt.

3.5
Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.

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4. Lieferung

4.1
Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung ab dem Lager von Storjohann an die vom Besteller angegebene Lieferadresse. Angaben über die Lieferfrist sind unverbindlich, soweit nicht ausnahmsweise der Liefertermin verbindlich zugesagt wurde.

4.2
Leistungsfristen beginnen frühestens mit der Absendung der schriftlichen Auftragsbestätigung durch Storjohann, jedoch nicht vor Beibringung der vom Kunden zu beschaffenden Unterlagen, Freigaben oder Eingang etwaiger vereinbarter Zahlungen.

4.3
Storjohann ist jederzeit zu Teilleistungen berechtigt, sofern nicht schriftlich eine einheitliche Leistungserbringung vereinbart worden ist.

4.4
Falls Storjohann ohne eigenes Verschulden zur Lieferung der bestellten Ware nicht in der Lage ist, etwa weil ein Lieferant der Storjohann seine vertraglichen Verpflichtungen gegenüber Storjohann nicht erfüllt, ist Storjohann dem Kunden gegenüber zum Rücktritt berechtigt. In diesem Fall wird der Kunde unverzüglich darüber informiert, dass das bestellte Produkt nicht zur Verfügung steht. Die gesetzlichen Ansprüche des Kunden bleiben unberührt.

4.5
Soweit eine Lieferung an den Kunden deshalb nicht möglich ist, weil der Kunde nicht unter der von ihm angegebenen Lieferadresse angetroffen wird, obwohl der Lieferzeitpunkt dem Kunden mit angemessener Frist angekündigt wurde, trägt der Kunde die Kosten für die erfolglose Anlieferung.

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5. Zahlung

5.1
Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, ist der Kaufpreis innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Vereinbarung einer abweichenden Zahlungsfrist beginnt der Lauf der Zahlungsfrist ebenfalls ab dem Datum der Rechnungsstellung.

5.2
Storjohann ist berechtigt, Zahlungen des Kunden zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind durch die älteren Schulden bereits Kosten und Zinsen entstanden, ist Storjohann berechtigt, die Zahlungen des Kunden zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptschuld anzurechnen.

5.3
Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlungen ist der Geldeingang bei Storjohann. Im Fall der Zahlung per Scheck oder Wechsel kommt es auf den Zeitpunkt der vorbehaltlosen Wertstellung an.

5.4
Werden Storjohann Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, ist Storjohann berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen. Darüber hinaus ist Storjohann berechtigt, noch ausstehende Lieferungen und Leistungen nur gegen Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung auszuführen.

5.5
Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur insoweit zu, als der Gegenanspruch des Kunden auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

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6. Vertragsverletzungen der Storjohann; Haftung

6.1
Storjohann haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern sich nicht aus den nachfolgenden Regelungen etwas anderes ergibt.

6.2
Storjohann haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Dies gilt auch dann, wenn dieser Anspruch auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

6.3
Im Falle einfacher Fahrlässigkeit ist die Schadensersatzhaftung der Storjohann auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

6.4
Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

6.5
Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrübergang.

6.6
Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche wegen des Verschuldens bei Vertragsschluss, wegen Verletzung sonstiger Verpflichtungen oder aufgrund deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.

6.7
Soweit unsere Schadensersatzhaftung gegenüber dem Kunden ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

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7. Eigentumsvorbehalt

7.1
Storjohann behält sich das Eigentum an den gelieferten Gegenständen bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Vertrag vor.

7.2
Die Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Kunde für Storjohann vor, ohne dass Storjohann hieraus Verpflichtungen entstehen. Wird der Gegenstand mit anderen, nicht Storjohann gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt Storjohann das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (einschließlich USt) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.

7.3
Wird der Gegenstand mit anderen, Storjohann nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt oder vermengt, so erwirbt Storjohann das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des Liefergegenstandes (einschließlich USt) zu den anderen vermischten oder vermengten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung oder Vermengung. Erfolgt die Vermischung oder Vermengung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstandene Allein- oder Miteigentum für Storjohann.

7.4
Der Kunde tritt Storjohann bereits jetzt sämtliche Forderungen, die ihm aus der Weiterveräußerung im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsganges gegen seine Abnehmer oder sonstige Dritte erwachsen, zur Sicherung der Forderungen von Storjohann ab. Zur Einziehung dieser abgetretenen Forderungen ist der Kunde von Storjohann auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von Storjohann, diese Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Storjohann wird die Forderung nicht einziehen, solange der Geschäftspartner der ordnungsgemäßen Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag nachkommt.

7.5
Pfändungen oder sonstige Eingriffe Dritter hat der Kunde Storjohann unverzüglich schriftlich anzuzeigen, damit Storjohann Klage gemäß § 771 ZPO erheben kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist Storjohann die durch die Klage gemäß § 771 ZPO entstanden gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet der Kunde für den entstandenen Ausfall.

7.6
Storjohann behält sich alle Rechte an unentgeltlich erstellten oder gelieferten Plänen oder Zeichnungen oder sonstigen Unterlagen vor. Ohne Zustimmung von Storjohann dürfen diese weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden.

7.7
Der Kunde hat den Leistungsgegenstand für die Dauer des Eigentumsvorbehaltes auf seine Kosten gegen Diebstahl, Einbruch, Feuer, Wasser und sonstige Schäden zu versichern. Sofern der Kunde nicht unverzüglich auf Verlangen von Storjohann die Versicherungen nachweist, ist Storjohann berechtigt, selbst die Versicherung auf Kosten des Geschäftspartners abzuschließen.

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8. Schlussbestimmungen

8.1
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

8.2
Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Geschäftssitz der Storjohann GmbH. Storjohann ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Geschäfts- bzw. Wohnsitz zu verklagen.

8.3
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Geschäftssitz der Storjohann Erfüllungsort.

8.4
Sollten Klauseln in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, wird hierdurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Klauseln nicht berührt.